BMWi Förderprogramm "go-digital"

50 % gefördert

Webseiten
Onlineshops

FAQ Häufig gestellte Fragen und Antworten

Der digitale Wandel stellt kleine und mittlere Unternehmen nicht nur vor große Herausforderungen, sondern bietet auch Potenziale und Chancen, denn eine Digitalisierung über alle Geschäftsbereiche hinweg, kann die Wettbewerbsfähigkeit signifikant erhöhen. Damit Digitalisierungsmaßnahmen erfolgreich, zielgerichtet und rechtzeitig durchgeführt werden können, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Förderprogramm „go-digital“ veröffentlicht.

Das Programm bezuschusst Beratungs- und Umsetzungsleistungen von Digitalisierungsvorhaben, welche von autorisierten Beratungsunternehmen durchgeführt werden. Wir übernehmen hierbei auch die gesamte administrative Projektabwicklung von der Antragsstellung bis zur Berichterstattung.

Somit können z. B. das Konzept und die Umsetzung neuer Internetseiten sowie Onlineshops zu 50 % gefördert werden.

Die Erschließung neuer Kunden und Märkte durch digitale Medien und Strategien, die Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie die Sicherheit der hierzu erforderlichen IT-Systeme und -Infrastrukturen sind ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Daher unterstützt go-digital zielgerichtet in diesen drei Bereichen (Module):

Digitale Geschäftsprozesse

Digitale Markterschließung

IT-Sicherheit

Die Module können miteinander kombiniert werden, dabei nimmt die IT-Sicherheit einen sehr hohen Stellenwert ein. Jede Beratungsleistung muss daher eine Pflichtberatung zur IT-Sicherheit beinhalten.

Im Förderprogramm go-digital wird die Beratungsleistung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial, die

Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und darf zusammen mit seinen „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ die zuvor genannten Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme nicht überschreiten.

Start-Ups können dann im Rahmen von go-digital beraten werden, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist.

Die Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 Prozent gefördert. Das begünstigte KMU trägt nur seinen Eigenanteil.

Der Förderumfang beträgt maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten.

Beispiel-Kostenrechnung:

Die Eigenbeteiligung darf 20 % des Vorjahresumsatzes des beratenen Unternehmens nicht übersteigen, um dieses finanziell nicht zu überlasten. Ab 10 % sind ergänzende Erläuterungen zur Aufbringung des Eigenanteils unaufgefordert mit einzureichen. Die Ausfertigung dieser Erläuterungen obliegt dem Beratungsunternehmen.

Ein im Rahmen des Förderprogramms „go-digital“ begünstigtes Unternehmen kann zwei Jahre nach Beendigung der Förderung (Zeitpunkt ist das Ausstellungsdatum der De-minimis-Bescheinigung) eine erneute Förderung nach dieser Richtlinie beantragen lassen.

Bei der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten Allgemeinen-De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des beratenen Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm angegeben werden.