BMWi Förderprogramm "go-digital"
50 % gefördert
Webseiten
Onlineshops
FAQ Häufig gestellte Fragen und Antworten
Der digitale Wandel stellt kleine und mittlere Unternehmen nicht nur vor große Herausforderungen, sondern bietet auch Potenziale und Chancen, denn eine Digitalisierung über alle Geschäftsbereiche hinweg, kann die Wettbewerbsfähigkeit signifikant erhöhen. Damit Digitalisierungsmaßnahmen erfolgreich, zielgerichtet und rechtzeitig durchgeführt werden können, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Förderprogramm „go-digital“ veröffentlicht.
Das Programm bezuschusst Beratungs- und Umsetzungsleistungen von Digitalisierungsvorhaben, welche von autorisierten Beratungsunternehmen durchgeführt werden. Wir übernehmen hierbei auch die gesamte administrative Projektabwicklung von der Antragsstellung bis zur Berichterstattung.
Somit können z. B. das Konzept und die Umsetzung neuer Internetseiten sowie Onlineshops zu 50 % gefördert werden.
Die Erschließung neuer Kunden und Märkte durch digitale Medien und Strategien, die Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie die Sicherheit der hierzu erforderlichen IT-Systeme und -Infrastrukturen sind ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Daher unterstützt go-digital zielgerichtet in diesen drei Bereichen (Module):
Digitale Geschäftsprozesse
- Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.
- z. B. Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
- Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren.
Digitale Markterschließung
- Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
- Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz (mit Web-Shop, Social-Media-Tools, Content-Marketing)
- Einführung eines eigenen Online-Shops oder Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, sowie auch Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
- nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren
- Ziel: Beratung zu vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings und Umsetzung der empfohlenen Leistungen (Unterstützung der Vermarktung, Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen).
IT-Sicherheit
- Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
- Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
- Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen.
Die Module können miteinander kombiniert werden, dabei nimmt die IT-Sicherheit einen sehr hohen Stellenwert ein. Jede Beratungsleistung muss daher eine Pflichtberatung zur IT-Sicherheit beinhalten.
Im Förderprogramm go-digital wird die Beratungsleistung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial, die
- weniger als 100 Mitarbeiter,
- im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben und
- eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.
Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und darf zusammen mit seinen „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ die zuvor genannten Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme nicht überschreiten.
- Unternehmen der Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Rechts- und Steuerberatung sowie Weiterbildung u. ä.
- Freie Berufe nach § 18 EStG
- Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur
- Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
- Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
- Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
- De-minimis Beihilfe
- Projektförderung, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung
Die Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 Prozent gefördert. Das begünstigte KMU trägt nur seinen Eigenanteil.
Der Förderumfang beträgt maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten.
- pro Tagwerk Beratung beträgt der Zuschuss netto jedoch max. 550,- Euro
Beispiel-Kostenrechnung:
- Beraterhonorar: 1.100,- Euro netto pro Tagwerk Beratung
- für 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten:
- Gesamtkosten der Beratung: 39.270,- Euro inkl. Umsatzsteuer
- geförderter Anteil: 16.500,- Euro netto
- Zahlbetrag: 22.770,- Euro inkl. Umsatzsteuer (16.500 Euro netto)
Ein im Rahmen des Förderprogramms „go-digital“ begünstigtes Unternehmen kann zwei Jahre nach Beendigung der Förderung (Zeitpunkt ist das Ausstellungsdatum der De-minimis-Bescheinigung) eine erneute Förderung nach dieser Richtlinie beantragen lassen.
Bei der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten Allgemeinen-De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des beratenen Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm angegeben werden.